Veranstaltungen

Sachkunde für Hunde (NÖ Hundepass)

Nach § 4 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes in Verbindung mit der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Ab 1. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes bei
der Gemeinde verpflichtet, einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde
vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt auch als Nachweis für
alle weiteren Hunde (nicht § 2 und § 3!).
 
Veranstaltungsort: Vereinsgelände Maissau 3712 Heurigenweg
Maximale Teilnehmeranzahl: 20
Beginndatum: 22.08.2026
Ende: 22.08.2026
Beginn: 13:30 Uhr Ende 17:00 Uhr
Preis: € 75.00.-

Mail Anmeldung
Sachkundenachweis – Vorschau (neu gruppiert)

 

Sachkundenachweis für Hunde

Neue gesetzliche Regelung ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Österreich neue gesetzliche Bestimmungen für den Sachkundenachweis von Hundehalterinnen und Hundehaltern.

Wer ab diesem Zeitpunkt erstmals einen Hund aufnimmt und unter keine gesetzliche Ausnahme fällt, ist verpflichtet, vor der Aufnahme des Hundes den theoretischen Sachkundenachweis zu absolvieren.

 

4 Stunden

Theorie

Gesetzlich vor der Aufnahme des Hundes zu absolvieren, sofern keine Ausnahme besteht.

 

2 Stunden

Praxis

Mit dem eigenen Hund innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung.

 

Personenbezogener Nachweis

Der theoretische Nachweis ist personenbezogen und muss nicht für jeden Hund neu absolviert werden.

So läuft der Sachkundenachweis ab

Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

1. Theoriekurs

Vier Stunden Information über:

  • verantwortungsvolle Hundehaltung
  • Bedürfnisse und Verhalten des Hundes
  • Gesundheit und Pflege
  • rechtliche Grundlagen
  • sicheren Umgang mit dem Hund

Der Theoriekurs muss vor der Aufnahme des Hundes absolviert werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

 

2. Hund darf einziehen

Nach Abschluss des verpflichtenden Theoriekurses kann der Hund aufgenommen werden.

Bei der Aufnahme und Meldung des Hundes sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • Hund mittels Mikrochip kennzeichnen
  • in der Heimtierdatenbank registrieren
  • Haftpflichtversicherung abschließen
  • Hund bei der Gemeinde anmelden
 

3. Praxiseinheit

Innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Hundes müssen zwei Stunden Praxis absolviert werden.

  • mit dem eigenen Hund
  • bei einer berechtigten Person
  • alltagstauglicher Umgang
  • sicheres Führen des Hundes
  • Erkennen von Verhalten und Körpersprache
 

4. Bestätigungen erhalten

Nach erfolgreicher Absolvierung des theoretischen und praktischen Teils werden die entsprechenden Teilnahmebestätigungen ausgestellt.

  • Bestätigung über den theoretischen Teil
  • Bestätigung über den praktischen Teil
  • personenbezogener Sachkundenachweis
  • Nachweis für die zuständige Behörde beziehungsweise Gemeinde

 

Wer kann von der neuen Verpflichtung ausgenommen sein?

Eine gesetzliche Ausnahme kann insbesondere bestehen, wenn eine bestehende oder frühere Hundehaltung entsprechend nachgewiesen werden kann.

Bestehende Hundehalter

Personen, die bei der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits einen oder mehrere Hunde halten.

Frühere Hundehaltung

Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten haben, sofern diese Haltung mindestens zwei Jahre gedauert hat.

Hundehaltung mit Zusatzausbildung

Personen, die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und zusätzlich eine anerkannte hundespezifische Ausbildung positiv abgeschlossen haben.

Fachlich qualifizierte Personen

Dazu können beispielsweise Tierärztinnen und Tierärzte, tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer, bestimmte Verbandstrainer, Leistungsrichter sowie Dienst- und Rettungshundeführer gehören.

Hinweis für bestehende Hundehalter

Wer bei der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits nachweislich einen Hund hält, kann nach der bundesrechtlichen Regelung von der neuen Theorie- und Praxisverpflichtung ausgenommen sein.

Die zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen des NÖ Hundehaltegesetzes sind trotzdem gesondert zu beachten.

Wichtig für Niederösterreich

Der bundesweite Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz und der allgemeine Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz sind rechtlich nicht dasselbe.

Bestehende Sachkundenachweise können aufgrund gesetzlicher Anerkennungs- und Übergangsbestimmungen berücksichtigt werden.


NÖ Hundepass und neuer Sachkundenachweis

 

Bisheriger NÖ Hundepass

Der allgemeine Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz umfasst drei Stunden.

  1 Stunde Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
  2 Stunden Information durch eine fachkundige Person
  Der Nachweis ist personenbezogen und muss nur einmal absolviert werden.
  Bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen

Neuer bundesweiter Sachkundenachweis

Der neue Sachkundenachweis gilt ab dem 1. Juli 2026.

  4 Stunden Theorie verpflichtend vor der Aufnahme des Hundes
  2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund
  Praxiseinheit verpflichtend innerhalb von zwölf Monaten
  Gesetzliche Ausnahmen für bestimmte bestehende und qualifizierte Hundehalter
 

Übergangsregelung bis 30. Juni 2027

Ein bis zum 30. Juni 2027 absolvierter allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz kann als theoretischer Teil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt werden.

Sofern keine andere gesetzliche Ausnahme besteht, muss danach noch die praktische Einheit mit dem eigenen Hund absolviert werden.

Ein innerhalb dieser Übergangsfrist erworbener erweiterter Sachkundenachweis kann als vollständiger Sachkundenachweis anerkannt werden.


Was ist bei der Gemeinde vorzulegen?

Bei der Meldung eines Hundes in Niederösterreich können insbesondere folgende Nachweise und Unterlagen erforderlich sein:

  Meldung des Hundes bei der örtlich zuständigen Gemeinde
  Nachweis der gesetzlich erforderlichen Sachkunde
  Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro pro Hund für Personen- und Sachschäden
  Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip
  Registrierung in der österreichischen Heimtierdatenbank

Bitte beachten:

Welche Unterlagen tatsächlich notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation, dem Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes und einer möglichen gesetzlichen Einstufung des Hundes ab.

Im Zweifelsfall sollte bereits vor der Aufnahme des Hundes bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde nachgefragt werden.


 

Anmeldung zum Sachkundekurs bei Motion4Dog

Informiere dich rechtzeitig über unsere nächsten Termine für Theorie und Praxis.

So kannst du den gesetzlich erforderlichen Nachweis rechtzeitig vor der Aufnahme deines Hundes absolvieren.

Jetzt anmelden!

E-Mail: team@motion4dog.at

Stand: Juli 2026 · Keine Rechtsberatung · Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Erweiterte Sachkunde in Niederösterreich (Listenhunde)

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und für behördlich als auffällig festgestellte Hunde gelten weiterhin zusätzliche gesetzliche Anforderungen nach dem NÖ Hundehaltegesetz.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten weiterhin zusätzliche gesetzliche Anforderungen nach dem NÖ Hundehaltegesetz.

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Behördlich auffällige Hunde

Für Hunde, die von der Behörde als auffällig festgestellt wurden, gelten ebenfalls zusätzliche gesetzliche Anforderungen nach dem NÖ Hundehaltegesetz.

Die Einstufung erfolgt nicht automatisch aufgrund der Rasse, sondern aufgrund eines behördlich festgestellten Verhaltens oder Vorfalls.

Für diese Hunde ist die erweiterte Sachkunde mit dem betreffenden Hund verpflichtend zu absolvieren.

 

4 Stunden

Theoretischer Unterricht

Wesen, Verhalten und sicherer Umgang mit dem Hund.

 

6 Stunden

Praktischer Unterricht

Mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person.

Die erweiterte Sachkunde muss verpflichtend für jeden betroffenen Hund gesondert absolviert werden.

 

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