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nach § 4 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes in Verbindung mit der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Ab 1. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde verpflichtet einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt auch als Nachweis für alle weiteren Hunde.
Allgemeine Sachkunde
Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung, den sogenannten NÖ Hundepass auszustellen.
Der NÖ Hundepass hat bestimmte Angaben zu enthalten, um eine zweifelsfreie Zuordnung der beteiligten Personen hinsichtlich der Teilnahme an den Informationsveranstaltungen vornehmen zu können.
Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.
Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.
Erweiterte Sachkunde
§ 4 Abs. 6 regelt die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde.
Diese Regelung entspricht inhaltlich den Anforderungen des ehemaligen „Nachweises der erforderlichen Sachkunde“.
Dieser ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest zehn Stunden zu absolvieren und umfasst:
1. einen theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes (zumindest vier Stunden) und
2. über einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge (von zumindest sechs Stunden).
Die allgemeine Sachkunde und die erweiterte Sachkunde unterscheiden sich dadurch, dass die allgemeine Sachkunde (dreistündige Information) nur einmal vom Hundehalter oder der Hundehalterin für alle gehaltenen Hunde absolviert werden muss, die erweiterten Sachkunde jedoch für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und für jeden gehaltenen auffälligen Hund vom Hundehalter oder der Hundehalterin absolviert werden muss.
Was ist bei der MELDUNG bei der Gemeinde mitzuführen
- Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
- Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
- Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
- Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt
- Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential dürfen nicht mehr als 2 Hunde im Haushalt gehalten werden.
Ausnahmen:
- bei besonderem Bedarf auf ausreichend großen Liegenschaften (z.B. Wachhunde, Schlittenhunde)
- Welpen (bis zum 8. Lebensmonat)
- zum Zweck der Hundeausbildung
- Hundezucht (gemeldet gemäß Tierschutzgesetz)
Die Beschränkung der Anzahl gilt nicht für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden!
Termin:
Die Termine zur allgemeinen Sachkunde und zur erweiterte Sachkunde sind auf der Startseite zu finden.
Voranmeldungen bitte unter team@motion4dog.at
Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
WEBINAR über die NÖ Sachkundeverordnung NEU FRAGEN - FAQ'S ÖKV
Rechtsgrundlage:
NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, LGBl. 14/2023
Bestätigung über die allgemeine Sachkunde - "NÖ Hundepass"
Bestätigung über die erweiterte Sachkunde