Sachkunde für HundeNach § 4 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes in Verbindung mit der NÖ
Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023Ab 1. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes bei
der Gemeinde verpflichtet, einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde
vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt auch als Nachweis für
alle weiteren Hunde (nicht § 2 und § 3!).
Dieser dreistündige Theorievortrag setzt sich aus einem einstündigen
Tierarztvortrag und einem zweistündigen Vortrag einer fachkundigen
Person (Hundetrainer) zusammen. |
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Veranstaltungsort: Vereinsgelände Maissau 3712 Heurigenweg |
Maximale Teilnehmeranzahl: 30 |
Beginndatum: 01.06.2024 |
Ende: 01.06.2024 |
Beginn: 13:30 Uhr Ende 17:30 Uhr |
Preis: € 75.00.- |
Mail Anmeldung |
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